AGB des Referral Programms.
Vielen Dank für dein Interesse an den AGB unseres Referral Programms. Nachfolgend findest du alle Bedingungen für unser Referral Programm sowie einige detaillierte Erklärungen zu den Bezeichnungen und Definitionen. Wenn du mit uns in Kontakt treten möchtest, schicke bitte eine E-Mail an contact@everstox.com.
1. Empfehlungsprogramm
Die everstox GmbH („everstox“) bietet ein Empfehlungsprogramm ("Programm") für Dritte („Vermittler“) an, die potenzielle Kunden („Interessent“) an everstox heranführen möchten, indem sie everstox mit relevanten Entscheidungsträgern des Interessenten verbinden ("Empfehlung").
Das Programm unterliegt den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Mit der Teilnahme am Programm erklären sich Vermittler und Interessenten damit einverstanden, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einzuhalten.
2. Vermittlungskriterien
Die Empfehlung muss auf jeden Fall die folgenden Kriterien erfüllen:
Der Interessent muss ein Unternehmen sein, das:
aktiv nach einem neuen Fulfillment-Partner in einer oder mehreren der folgenden Regionen sucht: EU, USA, UK
sich für die Dienstleistungen von everstox qualifiziert, was der Fall sein sein kann, wenn der Interessent (i) ein wachsendes Unternehmen ist (ii) mit einem durchschnittlichen Auftragsvolumen von 3.000 D2C-Bestellungen/Monat (iii), das bereits über ein engagiertes Betriebsteam verfügt oder dieses gerade aufbaut.
Die Empfehlung muss folgendes erfüllen:
Die Vorstellung muss an einen Entscheidungsträger des Interessenten erfolgen, der über genügend Autorität verfügt, um die Inanspruchnahme der Dienstleistungen von everstox zu genehmigen oder zu empfehlen, z. B. ein Gründer, COO, Betriebsleiter, Leiter der Lieferkette oder Ähnliches
Der Interessent muss ein neuer Kaufinteressent sein, d.h. ein Interessent, der (i) noch kein Konto auf der everstox Plattform hat und (ii) für den everstox noch keine Dienstleistungen erbracht hat oder mit dem everstox vor dem Zeitpunkt der Empfehlung in Verhandlungen über die Erbringung seiner Dienstleistungen stand.
Die Beurteilung des ausreichenden Einflusses des Entscheidungsträgers und der Neuartigkeit des Interessenten liegt im alleinigen Ermessen von everstox.
3. Vermittlungsprozess
3.1 Der Vermittler muss seine Empfehlung und alle damit zusammenhängenden Informationen über den Vermittler und den Interessenten entweder per E-Mail oder persönlich einreichen.
3.2 everstox prüft zunächst, ob die Empfehlung und der Interessent voraussichtlich die in Punkt 2 genannten Kriterien erfüllen. Wenn dies der Fall ist, kontaktiert everstox den Vermittler, damit er/sie den Interessenten mit everstox bekanntmachen kann. Nach der Vorstellung wird everstox die Eignung des Interessenten und dessen Interesse an der Inanspruchnahme der Dienstleistungen von everstox überprüfen.
3.3 Die Person, die die Empfehlung abgibt, erklärt, dass die Kontaktinformationen des Vermittlers seine eigenen Informationen sind, und stimmt zu, dass diese von everstox verwendet werden dürfen, um den Vermittler zu kontaktieren.
3.4 Die Person, die das Vermittlungsformular einreicht, versichert im Namen des Vermittlers, dass sie die ausdrückliche vorherige Zustimmung des Interessenten eingeholt hat, die Kontaktdaten an everstox weiterzugeben und die Kontakt-E-Mail des Interessenten zum Zweck der Vorstellung zu verwenden.
4. Meilensteine & Vergütungsstruktur
4.1 Wenn eine Empfehlung die folgenden Meilensteine erreicht, kann der Vermittler Anspruch auf eine Prämie auf der unten beschriebenen Grundlage und gemäß diesen Geschäftsbedingungen erhalten:
a. Meilenstein 1
Meilenstein 1 ist erreicht, wenn der Interessent die Stufe „Sales Qualified Lead“ („SQL-Stufe“) erreicht. Das SQL-Stadium ist erreicht, wenn (i) everstox ein erstes (Online-)Treffen mit dem Interessenten durchgeführt hat und (ii) everstox nach eigenem Ermessen zu der Einschätzung gelangt ist, dass der Interessent vermutlich für die Dienstleistungen von everstox geeignet ist und ausreichend Interesse an den Dienstleistungen von everstox gezeigt hat.
Wenn eine Empfehlung den Meilenstein 1 erreicht, hat der Vermittler Anspruch auf die folgende Prämie:
Wenn der Vermittler zum Zeitpunkt der Empfehlung kein aktiver Kunde von everstox ist, hat er Anspruch auf eine einmalige Geldprämie in Höhe von 300,00 EUR.
Ist der Vermittler zum Zeitpunkt der Empfehlung ein aktiver everstox Kunde, hat der Vermittler Anspruch auf eine Gutschrift von EUR 300,00 auf die vertraglich vereinbarten SaaS-Gebühren.
b. Meilenstein 2
Meilenstein 2 ist erreicht, wenn ein Interessent ein aktiver Kunde von everstox geworden ist, d.h. er hat einen Vertrag mit everstox unterzeichnet und den Onboarding-Prozess vollständig abgeschlossen.
Wenn eine Empfehlung den Meilenstein 2 erreicht, hat der Vermittler Anspruch auf die folgende Prämie:
Wenn der Vermittler zum Zeitpunkt der Empfehlung kein aktiver everstox-Kunde ist, hat er Anspruch auf eine einmalige Geldprämie von 3.000,00 EUR.
Ist der Vermittler zum Zeitpunkt der Empfehlung ein aktiver everstox-Kunde, hat er Anspruch auf eine Gutschrift von EUR 3.000,00 auf die vertraglich vereinbarten SaaS-Gebühren.
4.2 Jeder der in Ziffer 4.1 definierten Meilensteine muss innerhalb von 12 Monaten nach dem jeweiligen Zeitpunkt der Empfehlung erreicht werden, um belohnt werden zu können.
4.3 everstox wird den Status der Empfehlung verfolgen und den Vermittler rechtzeitig benachrichtigen, wenn ein Meilenstein erreicht und eine Prämie verdient wurde. Der Interessent erkennt ausdrücklich an und stimmt zu, dass everstox den Vermittler über den Status der Empfehlung informiert.
4.4 Geldprämien werden per Banküberweisung auf das vom jeweiligen Empfänger angegebene Bankkonto ausgezahlt.
4.5 Geldprämien verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und aller anderen anfallenden Steuern, Zölle, Einbehalte und/oder Abgaben. Wenn everstox verpflichtet ist, Quellensteuern oder ähnliche Steuern einzubehalten, wird everstox dies tun und die entsprechenden Zahlungen leisten. Alle von Everstox an die zuständige Steuerbehörde gezahlten Quellensteuern werden von den an den Empfänger zu zahlenden Geldprämien abgezogen, so dass der an den Empfänger gezahlte Betrag abzüglich der Quellensteuern ist.
5. Zusätzliche Belohnungsbedingungen und Ausschlüsse
5.1 Sollte der Vermittler, aus welchen Gründen auch immer, mehr als eine Kontaktperson pro Interessent werben, gilt dies nur als eine einzige Empfehlung und das Erreichen eines Meilensteins löst nur eine einzige Belohnung für den Vermittler aus.
5.2 Wenn verschiedene Vermittler denselben Interessenten werben, sei es mit derselben oder mit verschiedenen Kontaktpersonen des Interessenten, wird nur die Empfehlung des ersten Vermittlers belohnt.
5.3 Es gibt keine Begrenzung für die Anzahl der Interessenten, die ein Vermittler an everstox verweisen kann. Wenn ein Vermittler mehr als einen Interessenten an everstox vermittelt, hat der Vermittler Anspruch auf eine individuelle Prämie für jeden geworbenen Interessenten, der einen Meilenstein erreicht. Sowohl die Ansprüche auf Geldprämien als auch die SaaS-Gebührengutschriften des Empfehlers können kumuliert werden.
5.4 Unter den folgenden Umständen besteht kein oder nur ein begrenzter Anspruch auf eine Prämie:
a. Mitarbeiter von everstox, Aktionäre von everstox und deren Mitarbeiter oder Aktionäre sind von diesem Programm ausgeschlossen.
b. Wenn der Interessent ein angegliedertes Unternehmen des Vermittlers ist oder der Arbeitgeber des Vermittlers, besteht kein Anspruch auf eine Prämie.
c. Bei Kettenempfehlungen, d. h. wenn ein Vermittler („ursprünglicher Vermittler“) einen Interessenten („ursprünglicher Interessent“) vermittelt hat und dieser ursprüngliche Interessent zu einem späteren Zeitpunkt selbst einen weiteren Interessenten („Kettenempfehlung“) vermittelt, hat der ursprüngliche Vermittler keinen Anspruch auf Prämien für die Kettenempfehlung.
d. Um Zweifel auszuschließen, liegt es im alleinigen Ermessen von everstox, die SQL-Stufe eines Interessenten zu bewerten oder einen Dienstleistungsvertrag mit einem geworbenen Interessenten abzuschließen; daher kann unter keinen Umständen eine Prämie mit der Begründung gefordert werden, dass everstox das Erreichen eines Meilensteins vereitelt hat.
e. everstox behält sich das Recht vor, jeden Teilnehmer zu disqualifizieren, der das Empfehlungsprogramm missbraucht oder betrügerische Aktivitäten durchführt.
6. Marketing Material
6.1 Der Vermittler darf das von everstox zur Verfügung gestellte Marketingmaterial für den Zweck einer Empfehlung verwenden.
6.2 everstox gewährt dem Vermittler hiermit eine nicht-exklusive, weltweite, unentgeltliche, widerrufliche und nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der Logos und Marken von everstox zum alleinigen Zweck des Marketings und der Werbung für die Dienstleistungen von everstox gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Vermittler hat keine Rechte an den Materialien von everstox, es sei denn, dies ist ausdrücklich in diesen Geschäftsbedingungen festgelegt.
6.3 Der Vermittler (i) darf das von everstox zur Verfügung gestellte Marketingmaterial in keiner Form verändern, (ii) darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von everstox kein Marketingmaterial für die Dienstleistungen von everstox erstellen oder den Namen, das Logo oder die Marken von everstox auf anderem Marketingmaterial als den Einführungs-E-Mails an Interessenten verwenden.
7. Datenschutz
7.1 Der Vermittler ist verpflichtet, alle geltenden Datenschutzgesetze einzuhalten. everstox und die Plattform halten sich bei der Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten an die gesetzlichen Vorgaben der EU-DSGVO und des deutschen Rechts. Einzelheiten dazu findest du in den Datenschutzbestimmungen auf der Plattform.
7.2 Der Vermittler und der Interessent nehmen zur Kenntnis und erklären sich damit einverstanden, dass everstox die Daten des Vermittlers und des Interessenten, zu denen auch personenbezogene Daten der jeweiligen Kontaktpersonen gehören können, zum Zweck der Durchführung des Programms verarbeitet und speichert.
8. Streitfall, anwendbares Recht & Gerichtsstand
8.1 Diese Bedingungen unterliegen dem deutschen Recht und werden nach diesem ausgelegt und interpretiert. Im Falle eines Widerspruchs zwischen der englischen und der deutschen Rechtsbedeutung dieser Bedingungen oder eines Teils davon hat die deutsche Rechtsbedeutung Vorrang.
8.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus der Nutzung der Plattform ergeben oder darauf basieren, ist München, Deutschland.
9. Schlussbestimmungen
9.1 everstox kann das Programm selbst und diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und nach eigenem Ermessen ändern, einstellen oder aussetzen. Alle Empfehlungen, die zum Zeitpunkt einer solchen Änderung, Einstellung oder Aussetzung ordnungsgemäß gemäß den jeweils geltenden Geschäftsbedingungen eingereicht wurden, bleiben davon unberührt.
9.2 Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die rechtsunwirksame, rechtswidrige oder undurchsetzbare Bestimmung ist von den Parteien durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen, rechtswidrigen oder undurchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.
9.3 Das Programm und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und sind entsprechend auszulegen. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem Programm und diesen AGB ergeben, ist Berlin
